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   VG Ansbach, 05.07.2012 - AN 3 K 12.30111   

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VG Ansbach, 05.07.2012 - AN 3 K 12.30111 (https://dejure.org/2012,21573)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05.07.2012 - AN 3 K 12.30111 (https://dejure.org/2012,21573)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - AN 3 K 12.30111 (https://dejure.org/2012,21573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    In Italien anerkannte Flüchtlinge; Abschiebungsandrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Ansbach, 05.07.2012 - AN 3 K 12.30111
    Zugleich kommen damit grundsätzlich auch die durch § 60 Abs. 1 AufenthG oder den subsidiären Schutz nach § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG vermittelten materiellen Rechtspositionen nicht in Betracht, soweit eine Berücksichtigung von solch Abschiebungsschutz gebietenden Umständen innerhalb des Konzeptes der normativen Vergewisserung stattgefunden hat (vgl. zu außerhalb des Konzeptes der normativen Vergewisserung liegenden Umständen BVerfG v. 14.5.1996, 2 BvR 1938/93; 2 BvR 2315/93).

    Ferner ist zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmales "sobald feststeht, dass sie durchgeführt werden kann" die Prüfung erforderlich, ob die Abschiebung in den Drittstaat aus subjektiven, d.h. in der Person/der persönlichen Situation des Ausländers liegenden und damit vom System der normativen Vergewisserung nicht erfassten Gründen - wenn auch nur vorübergehend - rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist (vgl. z.B. BVerwG v. 22.8.1986, 1 C 34.83; auch BVerfG v. 14.5.1996, a.a.O.; in dieser Entscheidung wird vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen den Vollzug der Abschiebungsanordnung gerichtete humanitäre und persönliche Gründe nicht im Hinblick auf Art. 16 a Abs. 2 GG ungeprüft bleiben dürfen; ferner Funke-Kaiser, GK-AsylVfG, RdNr. 49 zu § 26 a, RdNr. 15 zu § 34 a; OVG Lüneburg v. 2.5.2012, 13 NC 22.12 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.08.1986 - 1 C 34.83

    Voraussetzungen für die Androhung der Abschiebung - Überwachung der Ausreise

    Auszug aus VG Ansbach, 05.07.2012 - AN 3 K 12.30111
    Zwar stellt § 34 a AsylVfG für die hier inmitten stehende Anordnung der Abschiebung nach Italien grundsätzlich eine tragfähige Rechtsgrundlage dar, jedoch ist zu berücksichtigen, dass die Abschiebungsanordnung, § 34 a AsylVfG, anders als die Abschiebungsandrohung (§ 34 AsylVfG) tatbestandsmäßig voraussetzt, dass die Abschiebung in den Drittstaat durchgeführt werden kann, d.h., dass der Abschiebung keine zu berücksichtigenden Gründe entgegen stehen (vgl. BVerwG v. 22.8.1986, 1 C 34.83; BVerfG v. 14.3.1996, a.a.O.), wobei es hierfür unerheblich ist, ob es sich um zielstaats- oder inlandsbezogene Abschiebungshindernisse handelt.

    Ferner ist zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmales "sobald feststeht, dass sie durchgeführt werden kann" die Prüfung erforderlich, ob die Abschiebung in den Drittstaat aus subjektiven, d.h. in der Person/der persönlichen Situation des Ausländers liegenden und damit vom System der normativen Vergewisserung nicht erfassten Gründen - wenn auch nur vorübergehend - rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist (vgl. z.B. BVerwG v. 22.8.1986, 1 C 34.83; auch BVerfG v. 14.5.1996, a.a.O.; in dieser Entscheidung wird vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen den Vollzug der Abschiebungsanordnung gerichtete humanitäre und persönliche Gründe nicht im Hinblick auf Art. 16 a Abs. 2 GG ungeprüft bleiben dürfen; ferner Funke-Kaiser, GK-AsylVfG, RdNr. 49 zu § 26 a, RdNr. 15 zu § 34 a; OVG Lüneburg v. 2.5.2012, 13 NC 22.12 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus VG Ansbach, 05.07.2012 - AN 3 K 12.30111
    Die in Ziff. 2 des angefochtenen Bundesamtsbescheids enthaltene Abschiebungsanordnung war gem. § 113 Abs. 3 VwGO aufzuheben, da das Gericht eine weitere Sachaufklärung für nötig erachtet, die erforderlichen Ermittlungen so erheblich erscheinen, dass das Bundesamt nach seiner personellen und sachlichen Ausstattung diese besser durchführen kann als das Gericht, es darüber hinaus auch unter übergeordneten Gesichtspunkten vernünftiger und sachgerechter ist, die Behörde tätig werden zu lassen und die Aufhebung auch unter Berücksichtigung der Belange der Beteiligten sachdienlich ist (vgl. z.B. BVerwG v. 18.11.2002, 9 C 2.02).
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 264.94

    Anforderungen an die Durchführung einer Anfechtungsklage gegen eine

    Auszug aus VG Ansbach, 05.07.2012 - AN 3 K 12.30111
    Bezüglich des in Ziff. 1 des streitgegenständlichen Bescheides getroffenen Ausspruches ergibt sich eine der Feststellung nach den §§ 32, 33 Abs. 1 AsylVfG bei Asylantragsrücknahme vergleichbare Situation; ein "Durchentscheiden" kommt in Fällen, in welchen eine das Asylverfahren ohne Sachprüfung abschließende Entscheidung inmitten steht, nicht in Betracht (vgl. BVerwG v. 7.3.1995, 9 C 264.94; BayVGH v. 13.9.2011, 20 B 11.30220).
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2315/93

    Folgenabwägung bei Rückschiebung in einen sicheren Drittstaat

    Auszug aus VG Ansbach, 05.07.2012 - AN 3 K 12.30111
    Zugleich kommen damit grundsätzlich auch die durch § 60 Abs. 1 AufenthG oder den subsidiären Schutz nach § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG vermittelten materiellen Rechtspositionen nicht in Betracht, soweit eine Berücksichtigung von solch Abschiebungsschutz gebietenden Umständen innerhalb des Konzeptes der normativen Vergewisserung stattgefunden hat (vgl. zu außerhalb des Konzeptes der normativen Vergewisserung liegenden Umständen BVerfG v. 14.5.1996, 2 BvR 1938/93; 2 BvR 2315/93).
  • VGH Bayern, 13.09.2011 - 20 B 11.30220

    Somalia; Verfahrenseinstellung nach Betreibensaufforderung wegen nicht

    Auszug aus VG Ansbach, 05.07.2012 - AN 3 K 12.30111
    Bezüglich des in Ziff. 1 des streitgegenständlichen Bescheides getroffenen Ausspruches ergibt sich eine der Feststellung nach den §§ 32, 33 Abs. 1 AsylVfG bei Asylantragsrücknahme vergleichbare Situation; ein "Durchentscheiden" kommt in Fällen, in welchen eine das Asylverfahren ohne Sachprüfung abschließende Entscheidung inmitten steht, nicht in Betracht (vgl. BVerwG v. 7.3.1995, 9 C 264.94; BayVGH v. 13.9.2011, 20 B 11.30220).
  • VG Trier, 16.04.2014 - 5 L 569/14

    Abschiebung eines Ausländers in einen sicheren Drittstaat - zur Behauptung

    Gegen beide Entscheidungen ist in der Hauptsache eine Anfechtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO statthaft, da die Antragsgegnerin mit ihrem Bescheid das Asylverfahren der Antragstellerin ohne Sachprüfung abgeschlossen hat (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 5. Juli 2012 - AN 3 K 12.30111 -, Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Februar 2008 - 21 B 06.30145 -, HessVGH, Beschluss vom 31. August 2008 - 9 UE 1464/06.A - s. a. zur Anfechtungsklage bei Entscheidungen auf der Grundlage der insoweit vergleichbaren Normen der §§ 27a, 33 AsylVfG: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. März 2014 - 1 A 21/12.A -, BVerwG, Urteile vom 5. September 2013 - 10 C 1.13 -, 7. März 1995 - 9 C 264/94 - und vom 6. Juli 1998 - 9 C 45/97 -, Bayerischer VGH, Urteil vom 14. Januar 2013 - 20 B 12.30348 -, alle veröffentlicht bei juris; Urteil der beschließenden Kammer vom 30. Mai 2012 - 5 K 967/11.TR -, ESOVGRP), so dass § 80 VwGO anwendbar ist.
  • VG Trier, 04.07.2014 - 5 L 1190/14

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine

    Gegen beide Entscheidungen ist in der Hauptsache eine Anfechtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO statthaft, da die Antragsgegnerin mit ihrem Bescheid das Asylverfahren des Antragstellers ohne Sachprüfung abgeschlossen hat (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 5. Juli 2012 - AN 3 K 12.30111 -, Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Februar 2008 - 21 B 06.30145 -, HessVGH, Beschluss vom 31. August 2008 - 9 UE 1464/06.A - s. a. zur Anfechtungsklage bei Entscheidungen auf der Grundlage der insoweit vergleichbaren Normen der §§ 27a, 33 AsylVfG: vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2014 - A 11 S 1721/13 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. März 2014 - 1 A 21/12.A - (gegen das das BVerwG mit Beschluss vom 6. Juni 2014 - 10 B 35.14 - die Revision nicht zugelassen hat), OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. November 2013 - 4 L 44/13 -, Bayerischer VGH, Urteil vom 14. Januar 2013 - 20 B 12.30348 -, BVerwG, Urteile vom 5. September 2013 - 10 C 1.13 -, 7. März 1995 - 9 C 264/94 - und vom 6. Juli 1998 - 9 C 45/97 -, alle bis auf die zuerst genannte Entscheidung veröffentlicht bei juris; Urteil der beschließenden Kammer vom 30. Mai 2012 - 5 K 967/11.TR -, ESOVGRP), so dass § 80 VwGO anwendbar ist.
  • VG Trier, 14.07.2014 - 5 L 1190/14

    Dublinverfahren, Ungarn, subsidiärer Schutz, Abschiebungsanordnung

    Gegen beide Entscheidungen ist in der Hauptsache eine Anfechtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO statthaft, da die Antragsgegnerin mit ihrem Bescheid das Asylverfahren des Antragstellers ohne Sachprüfung abgeschlossen hat (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 5. Juli 2012 - AN 3 K 12.30111 -, Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Februar 2008 - 21 B 06.30145 -, HessVGH, Beschluss vom 31. August 2008 - 9 UE 1464/06.A - s. a. zur Anfechtungsklage bei Entscheidungen auf der Grundlage der insoweit vergleichbaren Normen der §§ 27a, 33 AsylVfG: vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2014 - A 11 S 1721/13 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. März 2014 - 1 A 21/12.A - (gegen das das BVerwG mit Beschluss vom 6. Juni 2014 - 10 B 35.14 - die Revision nicht zugelassen hat), OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. November 2013 - 4 L 44/13 -, Bayerischer VGH, Urteil vom 14. Januar 2013 - 20 B 12.30348 -, BVerwG, Urteile vom 5. September 2013 - 10 C 1.13 -, 7. März 1995 - 9 C 264/94 - und vom 6. Juli 1998 - 9 C 45/97 -, alle bis auf die zuerst genannte Entscheidung veröffentlicht bei juris; Urteil der beschließenden Kammer vom 30. Mai 2012 - 5 K 967/11.TR -, ESOVGRP), so dass § 80 VwGO anwendbar ist.
  • VG Trier, 14.07.2014 - 5 L 1226/14

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine

    Gegen beide Entscheidungen ist in der Hauptsache eine Anfechtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO statthaft, da die Antragsgegnerin mit ihrem Bescheid das Asylverfahren des Antragstellers ohne Sachprüfung abgeschlossen hat (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 5. Juli 2012 - AN 3 K 12.30111 -, Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Februar 2008 - 21 B 06.30145 -, HessVGH, Beschluss vom 31. August 2008 - 9 UE 1464/06.A - s. a. zur Anfechtungsklage bei Entscheidungen auf der Grundlage der insoweit vergleichbaren Normen der §§ 27a, 33 AsylVfG: vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2014 - A 11 S 1721/13 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. März 2014 - 1 A 21/12.A - [gegen das das BVerwG mit Beschluss vom 6. Juni 2014 - 10 B 35.14 - die Revision nicht zugelassen hat], OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. November 2013 - 4 L 44/13 -, Bayerischer VGH, Urteil vom 14. Januar 2013 - 20 B 12.30348 -, BVerwG, Urteile vom 5. September 2013 - 10 C 1.13 -, 7. März 1995 - 9 C 264/94 - und vom 6. Juli 1998 - 9 C 45/97 -, alle bis auf die zuerst genannte Entscheidung veröffentlicht bei juris; Urteil der beschließenden Kammer vom 30. Mai 2012 - 5 K 967/11.TR -, ESOVGRP), so dass § 80 VwGO anwendbar ist.
  • VG Würzburg, 21.08.2012 - W 4 K 11.30148
    Offen bleiben kann, ob im Rahmen von § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG darüber hinaus zu prüfen ist, ob die Abschiebung in den Drittstaat aus subjektiven, d.h. in der Person oder der persönlichen Situation des Ausländers liegenden und damit vom System der normativen Vergewisserung nicht erfassten Gründen tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist (so VG Ansbach v. 5.7.2012 Az. AN 3 K 12.30111, u.a. mit Hinweis auf BVerwG v. 22.8.1986 Az. 1 C 34.83 - und auf BVerfG v. 14.5.1996 Az. 2 BvR 1938/93 und 2 BvR 2315/93 - alle juris; vgl. auch Hofmann/Hoffmann, HK-AusIR, 1. Aufl. 2008, § 34a RdNr. 10).
  • VG Schwerin, 25.08.2014 - 5 B 718/14
    Gegen beide Entscheidungen des Bundesamtes ist in der Hauptsache eine Anfech­ tungsklage im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO statthaft, da die Antragsgegnerin mit ihrem Bescheid das Asylverfahren des Antragstellers ohne Sachprüfung abgeschlossen hat (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 5. Juli 2012 - AN 3 K 12.30111.-, Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Februar 2008 - 21 B 06.30145 HessVGH, Beschluss vom 3 1 .
  • VG Frankfurt/Main, 01.09.2014 - 8 K 2365/14
    Im Rahmen der Prüfung des Tatbestandsmerk­ mals "sobald feststeht, dass sie durchgeführt werden kann" hat das Bundesamt aber die Übernahmebereitschaft des Drittstaates festzustellen und hierbei insbesondere die Frage zu klären, ob eine Rückführung in allernächster Zeit möglich sein wird (vgl. V G Kassel, Ur­ teil vom 13.05.2013 - 1 K 839/13.KS.A - unter Bezugnahme auf V G Ansbach, Urteil vom 0 6 . 0 7 . 2 0 1 2 - A N 3 K 12.30111 - V G Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.07.2014 - 8 L 1788/14.F.A -)." Daran wird festgehalten.
  • VG Kassel, 20.08.2014 - 1 K 537/14

    Dublinverfahren, systemische Mängel, Italien, Flüchtlingsanerkennung, sichere

    Im Rahmen der Prüfung des Merkmals "sobald feststeht, dass sie durchgeführt werden kann" hat das Bundesamt auch die Übernahmebereitschaft des Drittstaates festzustellen und hierbei insbesondere die Frage zu klären, ob eine Rückführung in allernächster Zeit möglich sein wird (vgl. dazu VG Ansbach, Urteil vom 6. Juli 2012 -AN 3 K 12.30111 -).
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